Vereinigten Arabischen Emirate

Steuern in den Vereinigten Arabischen Emiraten

In den Vereinigten Arabischen Emiraten fallen keine direkten Steuern an.

Dubai gilt als Steueroase, da die Vereinigten Arabischen Emirate weder Einkommensteuer, Körperschaftsteuer noch anderweitige Steuern auf dort erzielte Einkünfte erheben. Die in den Vereinigten Arabischen Emiraten von Unternehmen oder Arbeitnehmern erzielten Einkünfte unterliegen daher grundsätzlich keiner Besteuerung. Lediglich Banken und Unternehmen, die unmittelbar mit der Förderung und Verarbeitung von Öl, Gas und petrochemischen Produkten befasst sind, sind steuerpflichtig.

Zollgebühren werden nach dem CIF Wert oder ad valorem oder warenspezifisch erhoben. Die Zollgebühr für alkoholische Getränke beläuft sich auf 80% und für Tabakwaren auf 50%.

Die Bundesrepublik Deutschland hat 1996 mit den Vereinigten Arabischen Emiraten ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Es ist das einzige dieser Art, welches Deutschland mit einer Steueroase besitzt, und tritt nach zweijähriger Verlängerung zum 10. August 2008 außer Kraft. Neuverhandlungen über ein neues geändertes Doppelbesteuerungsabkommen sind geplant. Soweit diese scheitern werden, wird lt. BMF das vorliegende DBA in jetziger Form zum Stichtag auslaufen.

Nicht ohne Grund gelten die Vereinigten Arabischen Emirate als « Steuerparadies ».